Datenschutzverordnung

 

Information über die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

für unsere Vereinsmitglieder

Sehr geehrtes Vereinsmitglied,

seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union wirksam. Sie vereinheitlicht das Datenschutzniveau innerhalb der EU und schützt die Rechte der Betroffenen stärker. Durch dieses neue EU-Recht werden das bisherige Bundesdatenschutzgesetz und die EU-Datenschutz-Richtlinie abgelöst.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat bei uns höchste Priorität. Ein sorgfältiger Umgang mit Ihren Daten -im Rahmen Ihrer Vereinsmitgliedschaft- ist für uns selbstverständlich. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen zu den Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechten in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

Unter personenbezogenen Daten sind alle Informationen zu verstehen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, die in Form von elektronischen Daten/Dateien, Schriftstücken oder Bildern erfasst/gespeichert wurden. Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie über Art, Umfang und Zweck der Erhebungen personenbezogenen Daten in unserem Karate-Dojo IPPON Schleswig e.V. und wie wir mit den Daten umgehen.

1. Wer ist für die Verarbeitung meiner Daten verantwortlich und an wen kann ich mich zum Thema Datenschutz wenden?

 Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist das Karate-Dojo IPPON Schleswig e.V., vertreten durch seinen Vorstand.

2.Was erlaubt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) den Vereinen?

Nach dieser Bestimmung dürfen personenbezogene Daten zur Erfüllung der Satzungszwecke erhoben, gespeichert, verändert oder genutzt werden, soweit es zur Vereinsführung erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.

3. Woher kommen Ihre Daten?

Ihre personenbezogenen Daten erhalten wir ausschließlich aus Ihrem Mitglieds-Aufnahmeantrag und den Kenntnissen aus der Vereinsverwaltung wie z.B. Kyu- oder DAN-Graduierung, Funktion, Lizenzen, Ehrungen.

4. Welche Daten werden verarbeitet?

Allgemeine Daten aus dem Mitglieds-Aufnahmeantrag zwecks Erfüllung unserer satzungsmäßigen Vereinszwecke.

Stammdaten des Mitgliedes:         

Name (Firmenname), Vorname, Geburtsdatum

Kontaktdaten des Mitgliedes:          

Aktuelle Anschrift, Versandanschrift, Telefon-Nr., E-Mail-Adressen

Bankverbindung des Mitgliedes:    

Gilt nur für Teilnehmer/in am SEPA-Banken-Lastschrifteinzugsverfahren mit IBAN Ihres Kontos, BIC -Angaben zu Ihrer Bank

Beruf des Mitgliedes:                        

Dient uns zur Findung von vereinsinternen Ansprechpartnern/-partnerinnen bei  berufsspezifischen Problemlösungen unserer Satzungsziele

5. Werden meine Daten weitergegeben?

 Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, Sie haben in eine solche Datenweitergabe eingewilligt oder wir sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher oder gerichtlicher Bestimmungen, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung zu einer Datenweitergabe berechtigt oder verpflichtet.

Ausnahme: 

 05.01. SEPA-Banklastschrift-Einzugsverfahren

Hiervon ausgenommen sind Ihre Bankdaten (IBAN, BIC) für den Einzug des Mitgliedbeitrages im

SEPA-Banklastschrift-Einzugsverfahrens. Diesbezüglich gilt Ihr uns erteiltes SEPA-Lastschrift-Mandat

und das Bankgeheimnis unserer Hausbank

  • Nord-Ostsee Sparkasse Schleswig-Friedrichsberg, Bahnhofstraße 6, 24837 Schleswig

6. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten solange Sie Mitglied des Karate-Dojo IPPON Schleswig e.V. sind. Nach Ihrem Austritt werden Ihre Daten gelöscht, jedoch frühestens 3 Monate nach dem Jahresabschluss des lfd. Jahres.

7. Welche Personen haben Zugriff auf die Daten?

Die Vorstandsmitglieder

8.Welche Rechte habe ich gegenüber dem Karate-Dojo IPPON Schleswig e.V.?

Bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen umfangreiche Rechte zu.

Es ist uns ein besonderes Anliegen, Sie mit diesen Rechten vertraut zu machen.

08.01. Auskunftsrecht

Sie haben das Recht auf Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten, insbes. zu welchem Zweck die Verarbeitung erfolgt und wie lange die Daten gespeichert werden (Artikel 15 DSGVO)

08.02. Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten:

Sie haben das Recht, von uns unverzüglich Berichtigung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern diese unrichtig sein sollten (Artikel 16 DSGVO).

08.03. Recht auf Löschung:

Sie haben das Recht, von uns die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr gebraucht werden, wir die Daten unrechtmäßig verarbeiten sollten oder Sie berechtigterweise widersprochen haben sollten oder Ihre Einwilligung wiederrufen haben oder eine gesetzliche Pflicht zur Löschung besteht (Artikel 17 DSGVO).

08.04. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen (Artikel18 DSGVO). Falls Sie eines Ihrer Rechte geltend machen oder nähere Informationen hierüber erhalten möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an den 1. Vorsitzenden oder den Schriftführer des Karate-Dojo IPPON Schleswig e.V.

9. Kann ich eine bereits erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen?

Ihre Einwilligung für die Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dies gilt auch für Einwilligungserklärungen, die vor Inkrafttreten der DSGVO, also vor dem 25.05.2018 erteilt worden sind.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. Ihr Widerruf hat zur Folge, dass wir ohne die Verarbeitung dieser Daten unsere Leistungen/Vereinsverwaltung ganz oder teilweise nicht mehr erfüllen können und in der Regel daher die bestehende Vereinsmitgliedschaft beenden müssen.

10.Recht zur Beschwerde bei Aufsichtsbehörden

Sofern Sie der Ansicht sind, dass wir durch die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogener Daten gegen die DSGVO verstoßen, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde z.B. der für Ihren Wohnort, Ihren Arbeitsplatz oder für den Ort des Datenschutzverstoßes zuständigen Datenschutzbehörde. Erfolgt kein Widerspruch, wird stillschweigend vorausgesetzt, dass vorstehende, vereinsintern veröffentlichte Informationen über den Datenschutz alle Vereinsmitglieder des Karate-Dojo IPPON Schleswig e.V. zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben. Neumitglieder erteilen mit ihrer Beitrittserklärung ihre Einwilligung zur Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten.